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Ist die Autowäsche auf Grundstücken erlaubt?

Das Waschen von Kraftfahrzeugen ist außerhalb dafür zugelassener Anlagen verboten.
Von dem Verbot ist das Reinigen der Kfz-Kennzeichen sowie das für die Verkehrssicherheit erforderliche Reinigen der Scheiben, Rücklichter und Scheinwerfer jeweils ohne chemische Zusätze ausgenommen.

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