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Warum darf die Stadt Hann. Münden personenbezogene Daten verwenden?
Die Berechtigung sowie der rechtliche Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wie folgt:
- Für die Verarbeitung Ihrer Daten wird Ihre Einwilligung zuvor eingeholt (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
- Haben Sie mit der Stadt Hann. Münden einen Vertrag geschlossen, so ist die Stadt Hann. Münden berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Ihre personenbezogene Daten zu verarbeiten (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. b Hs. 1 DSGVO). Auch zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die aufgrund Ihrer Anfrage erfolgen, ist die Stadt Hann. Münden zur Verarbeitung berechtigt (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. b Hs. 2 DSGVO).
- Berechtigt ist die Stadt Hann Münden, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten erforderlich ist, um eine ihr auferlegte, rechtliche Verpflichtung zu erfüllen (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
- Der Stadt Hann. Münden ist es erlaubt, Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten, wenn die Verarbeitung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen Ihrerseits oder anderer natürlichen Personen zu schützen (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO).
- Eine Verarbeitung ist erlaubt, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Stadt Hann. Münden übertragen wurde (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO).
- Außerdem ist die Stadt Hann. Münden berechtigt, personenbezogene Daten zur Wahrung eigener berechtigter Interesses oder eines Dritten zu verarbeiten, sofern und soweit dies hierfür erforderlich ist. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen und zwar vor allem dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).