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Welche Flächen gelten hinsichtlich der Niederschlagswassergebühr als nicht angeschlossen?

Als nicht angeschlossen gelten Flächen, von denen das Niederschlagswasser auf unbefestigte Flächen (z. B. Gärten, Wiesen, Kies, Schotter usw.) abläuft und dort versickert, oder direkt einem öffentlichen Vorfluter (Bach) zugeleitet wird.

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