Sprungziele
Seiteninhalt

Fragen & Antworten

Sollten Sie einmal eine Antwort auf Fragen rund um das Thema Entwässerung in Hann. Münden suchen, haben wir Ihnen hier eine Sammlung der häufig gestellten Fragen mit den dazugehörigen Antworten zusammengestellt.

Wenn Sie hier nicht fündig werden und keine passende Antwort auf Ihre Fragen finden, so stehen wir Ihnen natürlich gerne telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich beratend zur Verfügung.

Ihre Frage zum Thema ...

... Erhebung von Gebühren und Beiträgen.

Wofür werden Abwasserbeiträge und Abwassergebühren erhoben?

Die öffentlichen Abwasseranlagen (Kläranlagen, Kanalleitungen, Pumpwerke usw.) werden nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und der jeweiligen Ortssatzung über Beiträge (Investitionskosten) und Gebühren (Unterhaltungs- und Betriebskosten) finanziert.

Was sind Abwasserbeiträge?

Abwasserbeiträge werden einmalig für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücke festgesetzt, die erstmalig die Möglichkeit erhalten, an die zentralen Abwasseranlagen anzuschließen.

Was sind Abwassergebühren?

Die Abwassergebühren werden für die Inanspruchnahme der zentralen Abwasseranlagen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erhoben.
Die Schmutzwassergebühr wird nach dem sog. Frischwassermaßstab (abgenommene Frischwassermenge = eingeleitete Abwassermenge) erhoben und pro m3 eingeleitete Abwassermenge festgesetzt.
Die Niederschlagswassergebühr wird nach dem sog. Flächenmaßstab (bebaute und befestigte Fläche = versiegelte Fläche) erhoben und pro m2 angeschlossene Fläche jährlich festgesetzt.

Welche Flächen gelten hinsichtlich der Niederschlagswassergebühr als an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen?

Als angeschlossen gelten Flächen, von denen das Niederschlagswasser unterirdisch über Grundstücks- bzw. Hausanschlüsse (direkt oder über fremde Grundstücke) in die öffentlichen Abwasseranlagen (Misch- oder Niederschlagswasserkanäle) abgeleitet wird.
Sofern Niederschlagswasser von den Flächen eines Grundstücks oberirdisch über das natürliche Gefälle (indirekt) in den Kanal eingeleitet wird, gelten diese Flächen ebenfalls als angeschlossen.
Flächen, von denen die Einleitung des Niederschlagswassers in eine Regentonne, Zisterne oder einen Teich erfolgt, und deren Überlauf direkt einer öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird, gelten auch als angeschlossen.

Welche Flächen gelten hinsichtlich der Niederschlagswassergebühr als nicht angeschlossen?

Als nicht angeschlossen gelten Flächen, von denen das Niederschlagswasser auf unbefestigte Flächen (z. B. Gärten, Wiesen, Kies, Schotter usw.) abläuft und dort versickert, oder direkt einem öffentlichen Vorfluter (Bach) zugeleitet wird.

Was sind bebaute Flächen?

Bebaute Flächen sind die Grundflächen aller Gebäude zuzüglich der Dachvorsprünge und Überdachungen. Falls diese Angaben nicht aus den Bauunterlagen ersichtlich sind, müssen die betreffenden Flächen selbst vermessen (Länge und Breite inklusive der Dachvorsprünge) werden.

Was sind befestigte Flächen?

Befestigte Flächen sind betonierte, asphaltierte, mit Platten belegte (auch mit vergrößertem Fugenabstand), gepflasterte oder mit anderen wasserundurchlässigen Materialien versehene Flächen.

...Grundstücksentwässerung.

Was ist Brauchwasser?

Wenn Niederschlagswasser gesammelt und zur Toilettenspülung, Betrieb der Waschmaschine usw. genutzt wird, spricht man von einer Brauchwassernutzung.
Für eine solche Brauchwassernutzung ist eine Entwässerungsgenehmigung erforderlich und die der öffentlichen Schmutz- bzw. Mischwasseranlage zugeführte Wassermenge ist durch einen separaten Wasserzähler zu erfassen.

Ist die Autowäsche auf Grundstücken erlaubt?

Das Waschen von Kraftfahrzeugen ist außerhalb dafür zugelassener Anlagen verboten.
Von dem Verbot ist das Reinigen der Kfz-Kennzeichen sowie das für die Verkehrssicherheit erforderliche Reinigen der Scheiben, Rücklichter und Scheinwerfer jeweils ohne chemische Zusätze ausgenommen.

Seite zurück Nach oben